b) Der am 15. November 2018 von lic.iur. Martin Pestalozzi, Rüthi ZH, geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird hälftig, also mit Fr. 500.–, darauf angerechnet. c) E.___ sowie D.___ bezahlen unter solidarischer Haftung eine Entscheidgebühr von jeweils Fr. 1'000.–, insgesamt Fr. 2'000.–. d) Der am 15. November 2018 vom Rechtsvertreter geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird hälftig, also mit Fr. 500.–, darauf angerechnet. e) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 800.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet.