Die Oberkante des Flachdachs des vertikal gestaffelten Hauses "Tal" liegt gemäss den bewilligten Plänen beim unteren, an der M.___strasse gelegenen Gebäudeteil um 10,45 m und beim höheren Gebäudeteil um 8,85 m über dem jeweiligen Niveaupunkt; folglich wird beim Haus "Tal" nicht nur auf die Erstellung eines Dachgeschosses verzichtet (und damit die Firsthöhe von 14,5 m nicht ausgenutzt), sondern es wird sogar die in der W3 zulässige Gebäudehöhe nicht ausgenutzt. Das hangaufwärts gelegene Haus "Berg" weist eine Gebäudehöhe von nur 5,85 m auf und unterschreitet damit die in der W2c zulässige Gebäudehöhe um 2,15 m.