Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2019), Seite 16/21 Ergebnis, dass das Grundstück Nr. 001 zwar vom üG der Bauzone zugewiesen wurde. Dies aber nicht unbesehen, sondern unter Berücksichtigung der sensiblen Lage des Grundstücks. Es wurde deshalb bei der Zoneneinteilung differenziert vorgegangen, indem nur die südliche, direkt am Hangfuss gelegene Hälfte des Grundstücks der W3 zugeteilt wurde. Dagegen wurde die nördliche, höher gelegene Hälfte des Grundstücks Nr. 001 nur mehr der W2c und der höchstgelegene Grundstückbereich der Grünzone zugewiesen. Dem ISOS wurde damit im Rahmen der Zonenplanrevision Beachtung geschenkt.