Das ändert indessen nichts daran, dass der geltende Zonenplan am 9. März 2011 vom Baudepartement – unter Einbezug der DMP und nach Inkrafttreten und in Kenntnis der Vorgaben und Empfehlungen des ISOS – genehmigt worden ist. Bereits damals war sowohl der Planungsbehörde als auch den im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligten kantonalen Stellen bewusst, dass das Grundstück Nr. 001 gemäss ISOS im Bereich "der nach Osten offenen Umgebungsrichtung U-Ri XI (N.___)" liegt und darin als unerlässlicher und empfindlicher Teil des Ortsbilds beschrieben wird.