sehr problematisch beurteilt, weil sie den Blick auf das Ensemble des O.___ beeinträchtige. Die ENHK vertrat deshalb im Gutachten die Ansicht, dass zum O.___ hin langfristig ein klarer Siedlungsrand definiert werden müsse. Die zukünftige Bebauung dürfe die Hangfusslinie nicht überschreiten. Damit der Hangfuss konsequent freigehalten werden Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2019), Seite 14/21 könne, müsse das Grundstück Nr. 001 ausgezont werden. Könne dieser Empfehlung nicht gefolgt werden, müsse die Bebauung in diesem Bereich zumindest auf maximal zwei Geschosse beschränkt werden.