Ziel ist, die topographischen, räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten, die zum nationalen oder kantonalen Wert der Ortsbilder führen, ungeschmälert zu erhalten und eine irreversible Schädigung zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird jedes Ortsbild in Ortsteile – Gebiete, Baugruppen, Umgebungszonen und Umgebungsrichtungen – aufgeschlüsselt und darauf basierend jedem Ortsteil ein Erhaltungsziel zugeteilt, das Vorschläge zum Bewahren und Gestalten verbindet. Die Erhaltungsziele bezwecken einerseits, die Substanz, die Struktur oder den Charakter der bebauten Gebiete zu erhalten und anderseits, die Beschaffenheit oder die wesentlichen Eigenschaften der Umgebung zu erhalten.