6.1 Das ISOS trat für Z.___ bereits am 1. Mai 2010 in Kraft. Das Gebiet N.___ ist darin als Umgebungsrichtung U-Ri XI (Aufnahmekategorie "ab") aufgeführt und als unerlässlicher und empfindlicher Teil des Ortsbilds beschrieben. Weiter sieht das ISOS für das Gebiet N.___ (einschliesslich des Grundstücks Nr. 001) das Erhaltungsziel "a" vor, das die Erhaltung der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche vorsieht. Zusätzlich empfiehlt das Bundesinventar, die Umgebungsrichtung im Bereich N.___ nicht als Baugebiet vorzusehen. Die SchutzV von Z.___, gemäss