Folglich sieht auch der derzeit geltende, am 9. März 2011 vom Baudepartement genehmigte Zonenplan von Z.___ für das Baugrundstück keine Sondernutzungsplanpflicht vor, weshalb das Grundstück Nr. 001 aufgrund der geltenden, grundeigentümerverbindlichen Regelbauvorschriften überbaut werden darf.