Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2019), Seite 9/21 Nach Art. 23 Abs. 1 Bst. d des Baureglements der Gemeinde Z.___ vom 9. März 2011 (BauR) hat das Baugesuch Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens, des neuen Terrainverlaufs sowie des Niveaupunkts in m. ü.M. zu enthalten. Diese Anforderungen erfüllt das umstrittene Baugesuch. Es enthält einen Fassadenplan, 1:100, Plan- Nr. 0106, vom 17. Oktober 2017, der die West-, Ost- und Südfassaden der Überbauung aufzeigt. Die beiden Nordfassaden der Bauten "Berg" und "Tal" sind in diesem Plan jeweils separat abgebildet;