Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2019), Seite 8/21 1.3.5 Soweit sich sämtliche Rekurrenten im Rekurs auch gegen die Auferlegung der Entscheidgebühr im Einspracheverfahren wehren, sind sie selbstverständlich alle in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen. Insoweit ist auf den Rekurs von allen Rekurrenten einzutreten.