Wollte anders entschieden werden, hätte das beispielsweise zur Folge, dass in kleineren Gemeinden sämtliche Bewohner einspracheberechtigt wären, wenn für Bauvorhaben Sprengungen und/oder Pfählungen notwendig würden. Auch die Rüge, der Untere O.___ sei für die Rekurrenten ein landschaftlich wertvolles Naherholungsgebiet, schafft keine besonders nahe Beziehung zur Streitsache. Diesbezüglich trifft die Rekurrenten das umstrittene Bauvorhaben nicht stärker als sämtliche Bewohner von Z.___ oder alle anderen Personen, die ebenfalls dort spazieren gehen wollen (VerwGE B 2010/233 vom 15. Dezember 2011 Erw.