1.3.3 Vorliegend hat keiner der Rekurrenten direkten Anstoss an das Baugrundstück Nr. 001. Das Einfamilienhaus von E.___, Miteigentümerin des Grundstücks Nr. 005, liegt – getrennt durch die M.___strasse – nur knapp 20 m südwestlich des Baugrundstücks. Das ebenfalls mit einem Einfamilienhaus überbaute Grundstück Nr. 004 von D.___ befindet sich – getrennt durch zwei überbaute Drittgrundstücke – etwa 75 m vom Baugrundstück entfernt. E.___ sowie D.__