Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2019), Seite 5/21 Schutzobjekts, das den Rekurrenten als Naherholungsraum diene, beeinträchtigt würde. Die Rekurrenten hätten ein "Recht auf Naturgenuss und Erholung". Zudem seien sie vom zu erwartenden Baulärm und vom Mehr- und Schleichverkehr auf der Hanfländerstrasse mehr als Dritte betroffen. Von A.___s Stockwerkeigentumswohnung aus bestehe freie Sicht auf das weniger als 100 m entfernte Baugrundstück, weshalb sie von vornherein rekursberechtigt sei. Von B.___s Stockwerkeigentumswohnung betrage die Sichtdistanz nur etwa 150 m zum Baugrundstück;