Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2019), Seite 4/21 Einzelbauvorhaben angewendet werden. Folglich hätte das Baugrundstück Nr. 001 aus- oder zumindest abgezont werden müssen. Mit den Vorgaben des ISOS und des ENHK-Gutachtens sei das umstrittene Bauprojekt jedenfalls nicht vereinbar; daran vermöge der Umstand, dass sich das Projekt offenbar streng an die Regelbauvorschriften halte, nichts zu ändern.