Im Weiteren habe der Kanton St.Gallen seinen Richtplan bereits den bundesrechtlichen – aus dem ISOS resultierenden – Vorgaben angepasst. Fehle es – wie vorliegend – auf kommunaler Ebene noch an der Umsetzung der Bundesinventare, müssten diese – und selbstverständlich auch der behördenverbindliche kantonale Richtplan – direkt auf ein