D. Gegen diesen Beschluss erhoben A.___, B.___, C.___ sowie D.___ sowie E.___ durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 2. November 2018 Rekurs beim Baudepartement. Zur Begründung wird u.a. geltend gemacht, das Bauprojekt stehe mit dem ENHK-Gutachten in völligem Widerspruch. Es sehe im nördlichen Grundstücksteil ein zweigeschossiges Gebäude "Berg" mit gut sichtbarer Garagenzufahrt ins Untergeschoss und davor, im südlichen Grundstücksteil, ein lang gezogenes Gebäude "Tal" mit mehrheitlich drei Vollgeschossen vor. Beide Bauten zusammen erschienen von Süden her als fünf- bis sechsgeschossiger Gebäudekomplex und verunstalteten den Grüngürtel am Hangfuss des O.___.