b) Innert der Auflagefrist vom 24. April bis 7. Mai 2018 erhoben wiederum A.___ (Grundstück Nr. 002), B.___ (Grundstück Nr. 003), C.___ (Grundstück Nr. 002), D.___ (Grundstück Nr. 004) sowie E.___ (Grundstück Nr. 005) durch ihren Rechtsvertreter Einsprache gegen das Bauvorhaben. Sie rügten zusammenfassend, das Bauvorhaben liege in einem Gebiet mit besonderem Planungsbedarf; ein Sondernutzungsplan fehle bislang. Ausserdem sei das Vorhaben mit den Anliegen des ISOS nicht vereinbar.