c) Nach zahlreichen Überarbeitungen wurde der Überbauungsplan "P.___" in der Folge vom Gemeinderat Z.___ erlassen und vom 24. März bis 22. April 2015 öffentlich aufgelegt. Während der Einsprachefrist erhoben verschiedene Anrainer Einsprache beim Gemeinderat. Dieser wies die Einsprachen mit Beschluss vom 30. Mai 2016 ab. Gegen diesen Beschluss erhoben u.a. A.___, B.___, C.___, alle X.___, sowie D.___ sowie E.___, alle Y.___, durch ihren Rechtsvertreter am 17. Juni 2016 Rekurs beim Baudepartement (16-3578). Im Rahmen des Rekursverfahrens wurde am 24. Januar 2017 ein Augenschein durchgeführt.