Im ENHK-Gutachten vom 12. Juli 2013 (im Folgenden ENHK-Gutachten) machte die ENHK aber auch zu anderen Gebieten Bemerkungen, die für den Bereich "Unterer O.___" von Bedeutung sind, darunter auch zu Grundstück Nr. 001. Gemäss ENHK-Gutachten gehöre dieses zum noch weitgehend unbebauten Hangfuss, der mit dem O.___ ein Ensemble bilde. Die inzwischen erfolgte Einzonung des Grundstücks Nr. 001 vom üG in die W3 wurde als sehr problematisch beurteilt; sie beeinträchtige den Blick auf das Ensemble des O.___s und verunkläre die topographische Situation des Gebiets in schwerwiegender Weise.