Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 54/2019), Seite 2/21 dort anlässlich der vorangegangenen Gesamtrevision des Zonenplans noch verschiedene Grundstücke von der definitiven Zonenzuteilung zurückgestellt waren. Das Grundstück Nr. 001 stand bei den Fragestellungen an die ENHK nicht im Mittelpunkt; in erster Linie ging es um die Beurteilung umliegender Grundstücke und deren Bedeutung für den Landschafts- und Kulturraum. Im ENHK-Gutachten vom 12. Juli 2013 (im Folgenden ENHK-Gutachten) machte die ENHK aber auch zu anderen Gebieten Bemerkungen, die für den Bereich "Unterer O.___" von Bedeutung sind, darunter auch zu Grundstück Nr. 001.