c) Das Gebiet N.___ mit Grundstück Nr. 001 liegt ausserhalb des Ortsbildschutzgebiets, ist allerdings im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) erfasst. Das ISOS trat für Z.___ am 1. Mai 2010 in Kraft. Das Gebiet N.___ ist darin als Umgebungsrichtung U-Ri XI (Aufnahmekategorie "ab") aufgeführt und als unerlässlicher und empfindlicher Teil des Ortsbilds beschrieben. Weiter sieht das ISOS für das Gebiet N.___ (einschliesslich des Grundstücks Nr. 001) das Erhaltungsziel "a" vor, das die Erhaltung der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche verlangt. Zusätzlich empfiehlt das Bundesinventar, dass die Umgebungsrichtung N.___ nicht als Baugebiet vorzusehen sei.