A. a) Die Erbengemeinschaft G.___ist Grundeigentümerin des unüberbauten, 5'698 m2 grossen Grundstücks Nr. 001, Grundbuch Z.___, an der M.___strasse im Gebiet N.___. b) Die Schutzverordnung der Gemeinde Z.___ vom 16. Juli 2010 (SchutzV) legt das Gebiet "Unterer O.___" als geschütztes Ortsbild fest. Dieses erstreckt sich über das nördlich des Grundstücks Nr. 001 liegende und unter Schutz gestellte „Schloss O.___“ und erfasst im Osten auch das Grundstück Nr. 006 mit dem ebenfalls als Einzelschutzobjekt erfassten "Haus O.___".