Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2019), Seite 5/8 Art. 684 ZGB entgegengenommen. Sie hat diese jedoch weder behandelt noch materiell darüber entschieden, sondern sie in Anbetracht der Verweigerung der Baubewilligung als gegenstandslos betrachtet und abgeschrieben. Stattdessen wäre es Aufgabe der Vorinstanz gewesen, neben der materiellen Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Einsprachen gleichzeitig auch eine solche der privatrechtlichen Immissionseinsprachen vorzunehmen. Folglich liegt nach dem oben Erwähnten ein unvollständiger Entscheid vor. Die privatrechtlichen Einsprachen nach Art.