b) Mit Eingabe vom 15. März 2019 nimmt der Rekursgegner 2 für sich und in Vertretung des Rekursgegners 1 zum Augenscheinprotokoll Stellung. Das TBA lässt sich am 20. März 2019, der Rekursgegner 3 am 24. März 2019 und die Rekurrentin am 3. Mai 2019 zum Augenscheinprotokoll vernehmen. F. In der Folge wurde das Rekursverfahren wegen Vergleichsverhandlungen sistiert. Mit Schreiben vom 27. August 2019 teilt der Vertreter der Rekurrentin mit, die Gespräche seien gescheitert. Er ersucht, das Verfahren fortzuführen. G. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen