BDE 2019 Nr. 55 Art. 154 Abs. 1 und 2 PBG, Art. 157 Abs. 2 PBG, Art. 684 ZGB. Unterbleibt der Entscheid über die privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB bei der Beurteilung des Baugesuchs, liegt eine unvollständige Verfügung vor und im Fall einer Anfechtung ist die Streitsache zur neuen Entscheidung zurückzuweisen (Erw. 4.1). Ein solches Vorgehen kommt einer Verletzung elementarer Verfahrensvorschriften gleich, weshalb auf die Erhebung der amtlichen Kosten bei der Vorinstanz nicht verzichtet wird (Erw. 6.1). BDE 2019 Nr. 55 finden Sie im angehängten PDF-Dokument © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/9 Kanton St.Gallen Baudepartement