Zum anderen entsteht aufgrund des hohen Ausbaustandards der Forsthütte wie auch der Umgebung (Festbänke, Feuerschalen und so weiter) der Eindruck, dass die Baute höchstens marginal für die Fortbewirtschaftung genutzt worden ist. Angesichts einer Waldfläche von 3,8 ha entsteht auch nicht ein so hoher Arbeitsaufwand, als dass eine derart grosse und gut ausgebaute Forsthütte benötigt wäre. Entsprechend ist gemäss der St.Galler Praxis unter einer Waldfläche von 5 ha auch keine Forsthütte notwendig (AREG, Vollzugshandbuch Bauen ausserhalb Bauzonen, S. 152).