Mögliche bauliche Massnahmen wie z.B. Versiegelung/Plombierung der Toilette, Entfernen der verbauten Stromleitungen oder ein Zumauern des Cheminées würden die freizeitliche Nutzung zwar erschweren, jedoch nicht verhindern. Sodann könnten die baulichen Massnahmen unbemerkt wieder rückgängig gemacht werden. Zum einen befindet sich die Forsthütte in einem abgelegenen Gebiet, zum anderen betreffen die möglichen baulichen Massnahmen das Innere der Forsthütte. Hinzu kommt, dass die Forsthütte durch eine Gemeindestrasse 3. Klasse erschlossen ist und somit mit dem Auto gut und bequem erreicht werden kann.