6.6.4 Die Gefahr der freizeitlichen Nutzung besteht insbesondere aufgrund des Ausbau- und des Erschliessungsstandards. Als weitergehende Massnahme wäre ein teilweiser Rückbau zu prüfen. Ein solcher ist jedoch nicht möglich, denn eine Forsthütte im eigentlichen Sinn – nämlich ein Ort zur Lagerung von Waldwerkzeug – besteht gar nicht mehr. Anstatt eines Rückbaus müssten bauliche Massnahmen angeordnet werden, damit die Forsthütte nicht mehr als Freizeithäuschen genutzt werden kann. Mögliche bauliche Massnahmen wie z.B. Versiegelung/