14 SchutzV (Naturschutzgebiet Magerwiese) ausdrücklich die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken, wie Lagern, Zelten, Campieren und das Anfachen von Feuer. Entsprechend erachtete das ANJF, die mit einem Ferienhaus verbundenen Störungen als unnötig und im vorliegenden Fall als besonders gravierend. Ohne die Baute wäre das Gebiet sehr ruhig und ohne nennenswerte Störungen. Würde die Forsthütte weiterhin – zumindest auch – für Freizeitzwecke genutzt werden, so würde dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt führen.