Feuerschalen, Beleuchtungsanlagen, Festbänke, Stromgenerator, Heizlüfter und Gasherd dienen primär dazu, den Aufenthalt angenehm zu gestalten. Für die forstliche Nutzung ist dieser Ausstattungsstandard jedenfalls nicht notwendig. Das ANJF stellte zudem zu Recht fest, dass die Festbänke und reichlichen Platzverhältnisse um das Haus herum darauf schliessen lassen, dass die Forsthütte von grösseren Personengruppen genutzt wird. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass der Vorplatz in den letzten Jahren – gemäss den Fotos zu den Augenscheinen zwischen den Jahren 2013 und 2017 – zusätzlich mit Kies befestigt worden ist. Anzumerken ist, dass auch hierfür kein Baugesuch eingereicht