Plan 2 (Wald und Objekte mit spezieller Funktion) die forstliche Nutzung ausdrücklich vorgesehen. Das ANJF hielt in seiner Stellungnahme vom 24. Januar 2019 fest, dass Eingriffe, welche durch die notwendige Waldbewirtschaftung entstünden, akzeptiert werden müssten. Solche Störungen kämen in einem Gebiet meist nur periodisch vor und würden daher über die Jahre gesehen zu keiner grossen Belastung führen. Eine forstliche Nutzung der bestehenden Forsthütte würde den öffentlichen Interessen des Umweltschutzes somit sicherlich nicht entgegenstehen.