Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 10/2020), Seite 17/24 gebieten sind die Unberührtheit und der naturschutzähnliche Charakter zu bewahren. Freizeitaktivitäten sind nur zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass sie keine schädigenden Auswirkungen haben. Des Weiteren befindet sich das Grundstück im Waldentwicklungsplan. Nach dem WEP Plan 1 (Wald mit Vorrangfunktionen) befindet sich das Grundstück in einem Wald mit Vorrangfunktion "Schutz vor Naturgefahren". Nach dem WEP Plan 2 (Wald und Objekte mit spezieller Funktion) befindet sich das Grundstück im Gebiet Y.___.