Zusammengefasst bringen sie vor, dass die Forsthütte zu Freizeitzwecken genutzt werde und dies den Schutzzielen von Schutzverordnung, Richtplan und Waldentwicklungsplan widerspreche. Die Rekursgegnerin verlangt lediglich den Rückbau der nachträglich und unrechtmässig vorgenommenen baulichen Massnahmen. Die Rekurrentin bestreitet dagegen, dass die Forsthütte zu Freizeitzwecken genutzt werde. Sodann könne im vorliegenden Fall keine Rede davon sein, dass der Schutz von Polizeigütern den Abbruch der Forsthütte rechtfertigen würde.