5.5 Am 12. November 1984 wurde der Landwirtschaftszonenplan erlassen, welcher seine Grundlage im seit dem 1. Januar 1980 geltenden RPG findet. Der Landwirtschaftszonenplan teilte das Gemeindegebiet von Z.___ unter anderem in Landwirtschaftszone, Wald und Grünzone ein. Der Grossteil des Grundstücks Nr. 001 wurde als Wald verzeichnet, wobei die Waldlichtung mit der Forsthütte der Grünzone zugeteilt worden ist. Gemäss Art. 17 Abs. 1 BauG umfassten Grünzonen Gebiete, die nicht überbaut werden dürfen und der Gliederung des Siedlungsgebiets, der Erhaltung und Schaffung von Sport-, Park- und Erholungsanlagen dienen.