Da dieses eher schwer und grob und ein dauernder Transport zwischen Wald und Wohnort beschwerlich ist und zudem, namentlich bei Nichtlandwirten, die Platzverhältnisse zu Hause für die Lagerung des Werkzeugs auch selten gegeben sind, besteht der Wunsch, dafür eine Waldhütte zu errichten. Die Lagerung der für die Bewirtschaftung notwendigen Utensilien hat in erster Linie in einfachen Werkzeugkisten im Wald zu erfolgen. Nach früherer Praxis brauchte es eine minimale Waldfläche von 2 ha für die Bewilligung einer Forsthütte. Dabei war die Grösse der Waldhütte ausschliesslich auf die Lagerbedürfnisse der Werkzeuge auszurichten.