Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 10/2020), Seite 7/24 j) Mit E-Mail vom 26. April 2019 stellt die Rekursgegnerin ein weiteres Akteneinsichtsgesuch, worauf die Beteiligten mit den entsprechenden Unterlagen bedient wurden. k) Mit E-Mail vom 7. Juni 2019 stellt die Rekursgegnerin ein erneutes Akteneinsichtsgesuch. Mit Schreiben vom 19. Juni 2019 stellte der zuständige Sachbearbeiter den Beteiligten sämtliche Akten in Zusammenhang mit der aufsichtsrechtlichen Anzeige vom 10. November 1988 zu. Sodann wurde den Beteiligten eine letztmalige Frist für die Einreichung einer weiteren Stellungnahme gesetzt.