Die öffentlichen Interessen an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wögen – wie der Mitbericht des ANJF zeige – höher als die privaten Interessen. Schliesslich stellt die Rekursgegnerin ein Gesuch um Einsicht in jene Unterlagen, auf welche das AREG in Ziffer 2d.) seiner Vernehmlassung verweise. g) Mit Schreiben vom 8. April 2019 teilt der zuständige Sachbearbeiter den Beteiligten mit, dass bezüglich der Forsthütte kein Abnahmeprotokoll bestehe und eine Edition daher auch nicht möglich sei.