Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 10/2020), Seite 6/24 falls welche Verhaltensanweisungen geeignet, erforderlich und verhältnismässig seien, um die rechtswidrige Nutzung zu beseitigen bzw. in Einklang mit den Bau- und Schutzvorschriften zu bringen. e) Mit Schreiben vom 2. April 2019 ersucht die Rekurrentin um Fristansetzung für die Einreichung einer weiteren Stellungnahme. Sodann beantragt sie die Edition des Bauabnahmeprotokolls.