d) Mit koordinierter Vernehmlassung vom 5. Februar 2019 führt das AREG aus, dass die vom Bundesgericht als nichtig beurteilten Baubewilligungen ausnahmslos dem seit 1. Januar 1980 geltenden RPG zugrunde lagen. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum RPG könne nicht auf die zwischen 1. Juli 1972 und 31. Dezember 1979 gestützt auf die damalige Gewässerschutzgesetzgebung erteilten Baubewilligungen angewendet werden.