Es sei daher die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht nur in Bezug auf die seither ohne Baubewilligung vorgenommenen Erweiterungen und Umnutzungen, sondern in Bezug auf die gesamte Baute zu verfügen. Die Forsthütte, welche vermietet und zwecks Verbringung der Freizeit genutzt werde, stehe in erheblichem Widerspruch zu den Schutzzielen der Schutzverordnung, des Richtplans und des Waldentwicklungsplans. Es bestünden damit gewichtige öffentliche Interessen für einen Rückbau der Forsthütte, selbst wenn diese seit mehr als dreissig Jahren rechtwidrig Bestand habe.