3. Die Miteigentümergemeinschaft A.___ hat die Forsthütte Vers.-Nr. 002 auf Grundstück Nr. 001 innert Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 10/2020), Seite 4/24 6 Monaten seit Rechtskraft dieses Entscheids vollständig abzubrechen und die entstehende Freifläche zu renaturieren. 4. Für den Fall, dass die gesetzte Frist ungenutzt verstreicht, wird die Ersatzvornahme angedroht.