Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 10/2020), Seite 3/24 c) Mit Schreiben vom 7. August 2012 teilte die Gemeinde Z.___ den Eigentümern mit, dass ungeachtet des Abparzellierungsgesuchs das nachträgliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen sei. Am 14. August 2013 nahm das AREG unter Beisein der Gemeinde sowie der Eigentümer einen Augenschein vor Ort.