Der Aufenthaltsraum darf nur Personen dienen, die den Wald bewirtschaften und vor allem bei schlechtem Wetter in der Hütte Schutz finden können. Die Forsthütte darf aber nicht als Aufenthalt zwecks Verbringung der Freizeit z.B. Ferien, Wochenende usw. benützt werden. b) Nach Erteilung der Baubewilligung wurde die Forsthütte errichtet. Der genaue Fertigstellungszeitpunkt ist nicht bekannt, jedoch wurde die Forsthütte im Schätzungskataster aus dem Jahr 1977 vermerkt.