B. a) Innerhalb dieser Grünzone befindet sich die Forsthütte Vers.- Nr. 002, welche über die nicht ausparzellierte G.___strasse (Gemeindestrasse 3. Klasse) erschlossen ist. Die Forsthütte wurde von der Gemeinde Z.___ am 8. Februar 1974 bewilligt. Gemäss den bewilligten Plänen besteht die Forsthütte aus einem Aufenthaltsraum (5,40 m auf 4,60 m) samt Kochstelle. Nordwestlich an den Aufenthaltsraum angebaut befindet sich ein offenes aber gedecktes Holzlager. Die Baubewilligung schreibt ausdrücklich vor, dass die Forsthütte lediglich für forstliche Zwecke genützt werden dürfe: […]