b) Der Rekurs der Erbengemeinschaft A.___ wird abgewiesen. 2. a) Die Mitglieder der Erbengemeinschaft A.___ bezahlen unter solidarischer Haftung eine Entscheidgebühr von Fr. 2'500.–. b) Der am 28. September 2018 von der Erbengemeinschaft A.___ geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– wird angerechnet. c) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von Fr. 1'500.– beim Staat wird verzichtet. 3. Das Begehren der Erbengemeinschaft A.___ um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird im Sinn der Erwägungen teilweise gutgeheissen. Der Staat (Amt für Wasser und Energie) entschädigt die Erbengemeinschaft A.___ ausseramtlich mit insgesamt Fr. 250.–. Die Vorsteherin