Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 82/2020), Seite 18/19 9.5 Der Rechtsvertreter der Rekurrentin reicht mit Schreiben vom 23. April 2020 eine detaillierte Kostennote in der Höhe von insgesamt Fr. 11'371.55 samt Barauslagen von Fr. 307.55 und Mehrwertsteuer ein. Damit ist dargetan, dass das Rekursverfahren zwar mit einigem Zeitaufwand verbunden war und dass der Rekurrentin dadurch Kosten entstanden sind. Gründe, die es vorliegend jedoch rechtfertigen würden, von der oben dargelegten Praxis in Zusammenhang mit Umtriebsentschädigungen abzuweichen, sind nicht ersichtlich. Barauslagen gelten mit der Umtriebsentschädigung als abgegolten.