Die Quadratmeteransätze und die Teuerung sind in der VNEGNG geregelt. Die Praxis der Reduktion um 50 %, sofern sich die genutzte Fläche auf privatem Grund befindet, ist zwar nicht in der VNEGNG geregelt, ergibt sich aber aus einer internen Richtlinie zur VNEGNG, welche aufgrund vergangener Verfahren bei der instruierenden Rechtsabteilung amtsnotorisch ist. 2.7 Damit ist das Schreiben vom 29. Januar 2020 eine vorläufige Beurteilung und ein Versuch für eine einvernehmliche Lösung der Rekursangelegenheit. Dieses Vorgehen ist – wie oben aufgezeigt – gemäss Lehre und Rechtsprechung durchaus zulässig und entspricht der