2. Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Baudepartementes, welche sich bis zur Einreichung vorliegender Stellungnahme mit dem Rekurs der Beschwerdeführerin befassten, hätten in den Ausstand zu treten; 3. Die Eingabe des Amtes für Wasser und Energie vom 18. März 2020 sei aus dem Recht zu weisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer.