Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 82/2020), Seite 5/19 wie bei einem Excel-Programm die massgeblichen Parameter eingegeben. Die Berechnung basiere dabei auf der internen "Richtlinie für die Bemessung der jährlichen Nutzungsentschädigung für Anlagen an Seen", Version 2.0 vom 1. September 2003 des Baudepartementes (im folgenden Richtlinie zur VNEGNG genannt). Zum besseren Verständnis legt die Vorinstanz das Detailblatt bei und macht zu den einzelnen Feldern Ausführungen. Für die Berechnung sei die Schwankung der Wasserlinie unerheblich.