Im Übrigen sei auch die Berechnung der Rekursinstanz in Bezug auf die Teuerung, die Grundnutzungsentschädigung sowie die angebliche Praxis der angemessenen Reduktion von Flächen über privatem Grund fehlerhaft. Weiter sei im Rekurs darauf hingewiesen worden, dass die Wasserlinie im Verlauf des Jahres stark schwanke, so dass das Bootshaus während mindestens der Hälfte des Jahres nicht genutzt werden könne. Diesem Umstand sei ebenfalls nicht Rechnung getragen worden.